Ein Mädchen schuat auf ihr Handy (Foto: pixabay.com/sweetlouise)
Vertragslaufzeiten, Datenschutz und Co: Das ändert sich im Dezember

Im Dezember ändert sich nicht nur der Fahrplan der Bahn und damit auch die Ticketpreise. Ab sofort können beispielsweise Handyverträge auch früher gekündigt werden. Alle Änderungen checkt ihr hier.

  • Fahrplanwechsel

Bei der deutschen Bahn gilt ab dem 12. Dezember der Winterfahrplan. Dann werden auch mehr ICE-Züge eingesetzt, vor allem um zwischen Großstädten besser pendeln zu können. Gleichzeitig werden aber auch mit dem neuen Fahrplan die Tickets teurer, im Schnitt um 1,9 Prozent. Super-Sparpreise gibt es weiterhin ab 17,50 €, aber Monatskarten und Einzeltickets werden um 1,9 Prozent erhöht. Bahnkarten werden 2,9 Prozent teurer.

ICE fährt in einen Bahnhof ein (Foto: picture alliance / dpa | Daniel Reinhardt)

  • Handyverträge schneller kündigen

Handyverträge dürfen sich nach zwei Jahren Vertragslaufzeit nicht mehr automatisch um weitere zwei Jahre verlängern. Wenn sie sich verlängern, müssen sie monatlich kündbar sein. Ihr kommt also in Zukunft einfacher aus euren Verträgen raus, wenn ihr die Kündigungsfrist verpasst habt. Außerdem sind die Vertragsanbieter ab sofort dazu verpflichtet, bei neuen Verträgen eine Laufzeit von maximal einem Jahr anzubieten und nicht neue Kunden direkt zwei Jahre an ihren Vertrag zu binden, wie bisher.

Eine Frau tippt auf einem Smartphone (Foto: pixabay.com)

  • Internetgeschwindigkeit

Sollte euer Internetanbieter nicht das schnelle Internet liefern, was euch versprochen wurde, dann müsst ihr in Zukunft auch nicht mehr so viel dafür zahlen. Könnt ihr also nachweisen, dass ihr beispielsweise nur 50Mbit/s statt 100Mbit/s bekommt, dann müsst ihr auch nur noch die Hälfte zahlen oder ihr könnt ohne Kündigungsfrist kündigen.

Gibt es einen kompletten Internetausfall bei euch zuhause, dann bekommt ihr eine Entschädigung, wenn dieser Ausfall nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen repariert ist.

Eine Frau im Home Office auf der Couch. (Foto: dpa)

  • Mehr Privatsphäre im Netz

Ab dem 1.12 gilt das TTDSG: Das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien.

Es soll Datenanfragen im Netz vereinfachen. Nutzer sollen auf ihren Geräten in Zukunft eine zentrale Stelle haben, wo sie über den Zugang zu ihren Daten entscheiden können. Außerdem müsst ihr ab sofort auf Websites immer den Cookies zuerst zustimmen, bevor diese angewendet werden.

Ausschnitt: Musterdatenschutzerkklärung für Vereine (Foto: dpa/Sebastian Gollnow)

  • Strengere Regeln bei Tierversuchen

Tierversuche, beispielsweise zur Testung von neuen Medikamenten, bekommen härtere Auflagen und sie müssen in Zukunft auch genehmigt werden. Behörden erhalten außerdem mehr Möglichkeiten, diese Versuche zu überprüfen. Beispielsweise durch Kontrollen von Tierversuchseinrichtungen.

Eine Ratte im Käfig eines Tierversuchlabors (Foto: dpa)


Artikel vom 01.12.2021