Wir zeigen, worauf Verbraucher bei Abstellgenehmigungen für Pakete achten sollten. Der insolvente Plastikdosen-Hersteller Tupperware ist zurück, aber die Konkurrenz ist immer noch hart. Wir schauen außerdem auf den Fitness-Trend Hyrox.
- Paket zugestellt und doch unauffindbar Bestellung trotz Abstellgenehmigung nicht da - obwohl das Paket zugestellt worden sein soll. Solche und andere Beschwerden häufen sich laut Bundesnetzagentur. Bis Oktober 2025 gab es fast 19 % mehr Beschwerden als im Vorjahr. Was Verbraucher tun können, wenn ihr Paket nicht auffindbar ist und was es außerdem zu beachten gibt. - Comeback der Plastikdosen - Tupperware ist zurück Insolvenz von Tupperware offenbar doch nicht das Ende: Ein Investor will das Geschäft mit der Plastikdose in Deutschland wiederbeleben. Und damit ist auch die berühmte Tupperparty wieder da. Aber die Konkurrenz ist härter geworden: Viele Kunden achten vor allem auf den Preis und kaufen Plastik-Schüsseln lieber günstig. Kann sich Tupperware mit dem ewig gleichen Konzept wieder stabil aufstellen? - Fitness-Trend Hyrox Hyrox - weltweit gehypte Trendsprotart aus Deutschland - länger auch schon im Saarland - wir haben einen Kurs in Bexbach besucht und stellen die Sportart vor.
zur SendungsseiteViele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.
Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.
Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.
Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.
Der Link öffnet eine Internetseite außerhalb des Angebots des SR. Der SR ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich. Es kann sich dabei auch um ein Bezahlangebot handeln.