Rund 60,4 Millionen Menschen sind bei der kommenden Bundestagswahl wahlberechtigt. Neben allen Bürgerinnen und Bürgern unter 18 Jahren gibt es noch weitere Menschen die nicht wählen dürfen. Warum das so ist, erfahrt ihr hier.
Die Diskussionen ob das Wahlalter von 18 Jahren auf 16 reduziert werden soll, gibt es schon länger. Denn die Zukunft junger Menschen entscheidet sich mit der Politik von heute. Außerdem ist der Anteil junger Wähler im Verhältnis zu allen Wahlberechtigten sehr gering. Die 18 bis 20-jährigen machen gerade einmal 3,4 Prozent der Gesamtzahl der Wahlberechtigten aus. Die Gruppe der über 70-jährigen bilden mit 21,3 Prozent die größte Gruppe.
Doch nicht nur junge Menschen deren Zukunft durch die Politik beeinflusst wird dürfen nicht wählen, sondern auch alle Menschen die in Deutschland leben aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Für die kommende Wahl bedeutet das, dass 12 Prozent der Erwachsenen nicht wählen dürfen. Das funk-Format Y-Kollektiv hat sich mit Personen getroffen die zwar in Deutschland leben und auch Steuern bezahlen, aber nicht über die Politik des Landes bestimmen dürfen, gesprochen: Ausgeschlossen vom demokratischen Grundrecht: „Ich darf nicht wählen“
Ausgeschlossen von der Wahl sind außerdem alle, die ihren Wohnsitz noch keine drei Monate in Deutschland. Sie stehen auch nicht im Wählerverzeichnis, das euch das Recht gibt wählen zu gehen.
Bei der kommenden Bundestagswahl dürfen erstmals Menschen mit Behinderung wählen, die in allen Angelegenheiten ihres Lebens eine Betreuung benötigen. Auch schuldunfähige Personen, die nach einer Straftat in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht wurden, haben erst seit 2019 das Recht zu wählen.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2019, dass es gegen das Grundgesetz verstößt, bestimmte Gruppen und Personen von der Wahl auszuschließen. Denn dort steht, dass Wahlen allgemein sein müssen. Das heißt alle Deutschen haben das Recht zu wählen, egal wie viel Geld sie verdienen, wo sie wohnen oder ob sie behindert sind. Im Grundgesetz steht außerdem: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel vom 21. September 2021.