Ein Smartphone (Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen)
Schneller raus aus dem Handyvertrag

Der Bundestag hat neue Vertragsregeln beschlossen. Darunter auch, dass Handyverträge schneller und einfacher kündbar sind. UNSERDING hat alle wichtigen Infos für euch.


Mit dem neuen Gesetz, dass durch den Bundestag verabschiedet wurde, ist es für euch einfacher, Verträge mit Handyanbietern oder auch Fitnessstudios zu beenden. Dazu hat der Bundestag die Vertragslaufzeit beschränkt und die Kündigungsfrist verkürzt.

Damit soll euch der Wechsel zu einem anderen Anbieter erleichtert werden. Miteingeschlossen sind übrigens nicht nur Handytarife und Fitnessstudios, sondern auch Streamingdienste. Ein Jahr Laufzeit soll die Regel sein

Nur noch ein Jahr Laufzeit

Verträge dürfen künftig nur ein Jahr laufen. Längere Laufzeiten sind nur noch erlaubt, wenn ihr als Kunde auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt. Dieser darf im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein.

Mit dem neuen Gesetz wurde auch die Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat reduziert. Außerdem muss es Online einen "Kündigungsbutton" geben, damit ihr Verträge einfach beenden könnt.

Neue Verträge profitieren zuerst

Das neue Gesetz gilt vorerst nur für neue Verträge, die jetzt, nach in Kraft treten des Gesetzes, geschlossen werden. Alte Verträge laufen wie bisher weiter. Laut Anwalt Christian Solmeke gibt es aber eine Übergangszeit von 1,5 Jahren. Dann greift auch für alte Verträge das neue Gesetz.

Bekommt ihr nach in Kraft treten ein Angebot, dass nicht mit dem neuen Gesetz übereinstimmt, dann könnt ihr euren Anbieter darauf aufmerksam machen, denn "das ist jetzt geltendes Recht. Verbraucher haben da einen Anspruch drauf" weiß Anwalt Christian Solmeke.


Artikel vom 25. Juni 2021.