Junge Leute beim Picknick (Foto: dpa/Silas Stein)
Insta: Ist es strafbar mehrere Leute zu verlinken trotz Corona?

Das gute Wetter hat viele nach draußen in die Sonne gezogen. Auf die aktuell geltenden Corona-Regeln wurde dort aber nicht immer geachtet. Neben fehlendem Abstand und Masken, waren auch häufig mehrere Haushalte zusammen unterwegs. Bilder und Stories davon, wurden später auf Instagram geteilt. Ob man für die Verstöße, die später im Netz landen, belangt werden kann, erklärt Anwalt Christian Solmecke.

Bis zu 200 € Strafe möglich

Aktuell sind laut der Corona-Verordnung des Saarlandes Treffen mit einem Haushalt plus einer weiteren Person eines anderen Haushaltes erlaubt. Wer die letzten Tage auf Insta unterwegs ist, der wird vielleicht in Stories oder Bildern von Freunden und Bekannten gesehen haben, dass häufig mehrere Personen aus mehreren Haushalten verlinkt wurden. Das ist aber aktuell weiterhin verboten. Anwalt Christian Solmecke erklärt, ob man dafür nachträglich noch bestraft werden kann.

Wer sich mit mehr Personen trifft, als in der geltenden Corona-Verordnung erlaubt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit:

Hier geht es nicht etwa darum, ob [man] ins Gefängnis kommt, sondern es geht nur darum, dass [man] ein Bußgeld bezahlen muss

Das entsprechende Bußgeld kann im Saarland pro Person bis zu 200 Euro hoch sein.


Hier geht es zum aktuellen Bußgeldkatalog des Saarlandes.


Bilder und Stories können Beweismittel sein

Für das Hochladen der Story oder des Bildes selbst kann man nicht bestraft werden. Dass im Netz geteilte Bild kann aber später als Beweis angebracht werden, dass gegen die Corona-Verordnung verstoßen wurde. Wenn die entsprechenden Behörden in Besitz des Bildes kommen, dann ist es möglich, dass man entsprechend des Bußgeldkataloges bestraft wird.

Die App Instagram auf einem Handy (Foto: pixabay.com/Webster2703)

Wie wahrscheinlich ist eine Bestrafung?

Laut Anwalt Solmecke ist das Foto alleine nicht sehr aussagekräftig, da meistens nicht immer klar hervorgeht, ob das Bild wirklich aktuell ist. Deshalb gehen die Behörden aktuell noch nicht gegen die geteilten Bilder oder Stories mit mehreren Haushalten vor. Rechtlich ist das aber grundsätzlich denkbar, so Solmecke.

Hinzu kommt, dass die Behörden mit der Kontrolle der Corona-Regeln vor Ort schon genug ausgelastet sind und deshalb im Moment noch nicht Social Media nach Verstößen durchsuchen.

Grundsätzlich gilt aber immer, dass ihr euch an die Regeln halten solltet, damit wir alle bald wieder gemeinsam feiern und uns treffen können. Zusammen kommen wir schneller ans Ziel!


Über dieses Thema wurde auch in der UNSERDING-Morningshow mit Thurie und Jonas am 24. Februar 2021 berichtet.