Smartphonenutzung im Auto (Foto: pixabay/pexels (CC0))
Straftaten während der Autofahrt

Während der Fahrt auf dem Handy tippen: lebensgefährlich und teuer. Auch die Beleidigung anderer Verkehrsteilnehmer und der Missbrauch von Warnsignalen sind strafbar. Die wichtigsten Gesetze, Urteile und Strafen im Überblick.

Diese Strafen drohen bei Beleidigung:

Im Straßenverkehr geht es oft hektisch zu und dort die Ruhe zu bewahren fällt dem einen oder anderen nicht so leicht. Doch andere Verkehrsteilnehmer zu beleidigen ist keine Lösung und kann ganz schön teuer werden.

Grundsätzlich gilt: Beleidigungen und Nötigungen im Straßenverkehr sind eine Straftat! Eine hohe Geldstrafe oder der Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr können die Folgen sein.

Gesten & Schimpfwörter: Im Normalfall werden Beleidigungen im Straßenverkehr mit 20 bis 30 Tagessätzen. Es gibt jedoch keinen einheitlichen Strafenkatalog.

Lichthupe und Hupe: Der Missbrauch beider Signale kostet zwischen fünf und zehn Euro. Benutzen jedoch Drängler auf der Autobahn die Signale, dann kann eine Nötigung vorliegen. Dann richtet sich die Strafe nicht mehr nach dem Bußgeldkatalog, sondern nach dem Strafgesetzbuch. Es drohen eine Geldstrafe oder eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe.


Diese Strafen drohen bei Handynutzung:

Wer sein Handy am Steuer benutzt, um mit dem Akku sein entzündetes Ohr zu wärmen, begeht keine Straftat. So lautet ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Das müssen die Richter nur auch glauben. Aber im Ernst: Was ist beim Thema Handy am Steuer erlaubt, was nicht?

eine Frau telefoniert während des Autofahrens mit einem Handy (Foto: dpa)

Handynutzung beim Führen eines Fahrzeugs: 100 € Strafe und 1 Punkt in Flensburg.

Handynutzung beim Führen eines Fahrzeugs mit Gefährdung: 150 € Strafe und 2 Punkte in Flensburg, außerdem 1 Monat Fahrverbot.

Handynutzung beim Führen eines Fahrzeugs mit Sachbeschädigung: 200 € und 2 Punkte in Flensburg, außerdem 1 Monat Fahrverbot.

Handynutzung beim Radfahren: 55 € Strafe.

Welche Geräte umfasst das Verbot?

Alle Handys, Smartphones, Tablets, Touchscreens, E-Book-Reader, MP3-Player, Computer... die Liste ist lang. Im Grunde fallen alle Geräte, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen, eingeschlossen.

Darf man eine WhatsApp lesen oder im Internet recherchieren?

Nein. Das ist nicht mit einer "kurzen" Blickzuwendung möglich. Deswegen ist es verboten. Wie lang genau so eine "kurze" Blickzuwendung ist, ist nicht gesetzlich festgelegt. Das muss im Einzelfall vor Gericht entschieden werden.

Darf ich einen Anruf wegdrücken?

Nein - jedenfalls nicht, wenn man dazu das Handy in die Hand nehmen muss. Auch um eine Nachricht oder die Uhrzeit zu checken, darf man nicht nach dem Handy greifen.

Handy als Navi - erlaubt?

Im Grunde ja, aber nur, wenn das Handy an der Frontscheibe befestigt ist. Es darf nicht in die Hand genommen werden.

Was gilt, wenn der Motor nicht mehr läuft?

Dann dürfen elektronische Geräte ohne Einschränkung benutzt werden. Aber nur, wenn der Motor wirklich aus ist, und nicht nur über die Start-Stopp-Funktion. Solange der Motor läuft, darf ich das Handy auch an einer roten Ampel nicht in die Hand nehmen.


Über dieses Thema wurde in der UNSERDING-Morningshow am 17.10.2022 berichtet.