Ein Stop-Piktogramm an einer Rolltreppe leuchtet am späten Abend nach Beginn der Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Innenstadt.  (Foto: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg)
Notbremse beschlossen

Nachdem der Bundestag bereits zugestimmt hat, haben nun auch die Länderchefs grünes Licht für die Corona-Notbremse des Bundes gegeben. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für euch zusammengefasst:

Was bedeutet die Notbremse für das Saarland?

Die Notbremse des Bundes gilt automatisch, wenn der Inzidenzwert eines Landkreises drei Tage hintereinander über 100 liegt. Ab dem Wochenende könnte sie schon in einigen saarländischen Landkreisen starten. Denn aktuell liegt die Inzidenz nur im Saar-Pfalz-Kreis unter 100.

Offiziell gelten die verschärften Regeln ab Samstag, 24. April. Liegt die Inzidenz in einem Landkreis drei Tage lang über 100, dann muss unter anderem die Außengastro dicht machen, Fittnesstudios und Kultureinrichtungen ebenfalls.

Das gilt bei der Bundesnotbremse

Ausgangsbeschränkungen:
Von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen - mit Ausnahmen für Notfälle, euren Beruf, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.

Private Kontakte:
Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.

Läden:
Lebensnotwendige Geschäfte bleiben weiterhin offen. Im Einzelhandel bleibt Shopping bis zu einer Inzidenz von 150 mit Termin und negativem Test möglich - darüber hinaus dürften maximal noch vorbestellte Waren abgeholt werden.

Schulen:
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.


Artikel vom 23.04.2021