2023 kommen viele Änderungen auf euch zu – die Tabaksteuer steigt, das Wohngeld wird erhöht und ab Januar wird das Hartz IV vom Bürgergeld abgelöst. Diese und weitere Änderungen checkt ihr hier.
Hartz IV (oder auch Arbeitslosengeld 2) wird ab dem 1. Januar vom Bürgergeld abgelöst. Dadurch bekommen Leute, die Grundsicherung beziehen, 50 Euro mehr. Alleinstehende haben dann 502 Euro pro Monat zur Verfügung. Außerdem werden Ersparnisse bis 40.000 Euro im ersten Jahr nicht angefasst. Die Vertrauenszeit, die ursprünglich angedacht war, wird nicht kommen – damit entfällt die Schonzeit, die Sanktionen verhindert.
Das bundesweit gültige 49-Euro-Ticket wird eingeführt. Der Nachfolger des 9-Euro-Tickets, das im Sommer 2022 drei Monate lang erhältlich war, soll voraussichtlich ab März oder April erhältlich sein.
Breits 2022 wurden einige Tattoofarben verboten. Das lag daran, dass die Europäische Union ihre Chemikalienverordnung REACH angepasst hat. Anfang 2022 durften Tattoo-Farben mit bestimmten Konservierungs- oder Bindemitteln nicht mehr verwendet werden, weil sie allergische Reaktionen auslösen könnten. Ab 2023 werden auch Blau 15:3 und Grün 7 verboten – sie stehen im Verdacht stehen, krebserregend zu sein.
Endlich ein wenig Entlastung in Sachen Energiepreise: Gasverbraucher sollen für 80 Prozent ihres vorherigen Jahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Entsprechend sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde in Planung. Die Vergünstigungen sollen ab März greifen und nach dem Start auch rückwirkend für Januar und Februar greifen.
Ab Januar sollen Faktoren wie Chats und Kauffunktionen in Spielen stärker für die Altersempfehlung ins Gewicht fallen. Unter anderem sollen dazu auf den Verpackungen der Spiele Zusatzhinweise abgebildet werden.
Das Kindergeld wird erhöht. Für die ersten drei Kinder gibt es ab 2023 jeweils 250 Euro Kindergeld pro Monat. Für Familien mit besonders niedrigem Einkommen gibt es außerdem Sofortzuschläge in Höhe von 20 Euro pro Kind und Monat.
Die Tabaksteuer steigt. Für den Vorsatz, mit dem Rauchen aufzuhören, ist das natürlich hilfreich. Wer das allerdings nicht geplant hat, muss tiefer in die Tasche greifen. Für 2023 heißt das: Eine Packung mit 20 Zigaretten kostet etwa 18 Cent mehr als bisher. Die Teuerung geht auf ein Gesetz zurück, das vorsieht, zwischen 2022 und 2026 die Tabaksteuer um durchschnittlich circa 8 Cent anzuheben.
Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Imbisse und Cafés sind ab 2023 verpflichtet, Getränke und Speisen zum Mitnehmen in Mehrwegbehältern anzubieten. Damit soll mehr Nachhaltigkeit erreicht werden. Im Jahr 2022 wurden im Sinne der Nachhaltigkeit bereits Einweg-Plastiktüten verboten.
Insgesamt sollen ab 2023 mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben, das zudem höher ausfallen soll. Dann sollen bis zu 1,4 Millionen Hasushalte neben den 600.000, die bereits Wohngeld erhalten, Anspruch haben. Das Wohngeld selbst wird dann um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt - die berechtigten Haushalte bekommen dann durchschnittlich etwa 370 Euro im Monat
Aufgrund des Klimawandels ziehen die KFZ Versicherungen an: Viele werden 2023 teurer. Was das mit dem Klimawandel zu tun hat? Der führt zu mehr Extremwettererscheinungen, wie z. B. Hagel, der zu teuren Schäden an Autos führen kann. Zusätzlich steigen die Kosten allgemein.
Wer 2023 Auto fährt, muss seinen Verbandskasten erweitern. Zwei medizinische Masken müssen dann drin sein. Die Regel gilt schon seit einigen Monaten, aber die Übergangsfrist läuft erst zum 31. Januar aus.
Krankenkassen erheben neben dem allgemeinen Beitragssatz einen Zusatzbeitrag. Und der kann 2023 steigen. Macht eure Krankenkasse das, dann habt ihr einen Monat Sonderkündigungsrecht. Das heißt, falls bis Anfang Januar der Zusatzbeitrag steigt, dann könnt ihr bis Ende Januar kündigen. An der Kündigungsfrist ändert sich allerdings nichts - die ist und bleibt bei zwei Monaten. So lange müssen die erhöhten Beiträge der alten Krankenkasse gezahlt werden. Achtung: Bei der Erhöhung der Zusatzbeiträge gilt bis zur Jahresmitte 2023 eine Sonderregel. Die Kassen müssen Versicherte nicht per Post über Beitragserhöhungen informieren. Eine Bekanntgabe über die Website oder die Mitgliederzeitschrift reicht aus.
Der gelbe Arbeitsunfähigkeitsschein ist ab 2023 für viele Geschichte. Ab Januar können Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Arbeitgeber können die dann auch online abrufen. Mit der Krankmeldungsfrist beim Arbeitgeber hat das allerdings nichts zu tun!
Aktualisiert am 29.12.2022