Im Yeboah-Prozess hat das Oberlandesgericht Koblenz die Beweisaufnahme beendet. Der Angeklagte Peter S. ließ über seinen Anwalt erklären, dass er sein Fehlverhalten von 1991 bereue. Den Opfern des Brandanschlags auf das Saarlouiser Asylbewerberheim 1991 bot er ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro an. Er hatte im Prozessverlauf eingeräumt, dabei gewesen zu sein. Die Vertreterin des Kreisjugendamtes und die psychiatrische Sachverständige sprachen sich dafür aus, bei einer Verurteilung des Angeklagten Jugendstrafrecht anzuwenden. Er habe zur Tatzeit erhebliche Reifedefizite gehabt und Alkohol konsumiert.
(19.09.2023)
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